PPWR Check 2026 für Onlinehändler

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 bringt neue Pflichten für Händler, Onlineshops und Unternehmen, die Produkte verpacken oder versenden.
Mit unserem kostenlosen PPWR Check kannst du in wenigen Schritten prüfen, was für deinen Fall gilt.

Der Assistent berücksichtigt unter anderem:

  • eigene Produktverpackungen und Eigenmarken
  • neutrale oder bedruckte Versandkartons
  • Versandetiketten
  • Klebeband und Füllmaterial
  • recyclingfähige Verpackungen und Materialmix
  • Kleinstunternehmen
  • deutsche und ausländische Lieferanten
  • Versand innerhalb Deutschlands
  • Versand an Endkunden in andere EU-Länder

Bin ich Erzeuger oder Hersteller einer Verpackung?

Das lässt sich nicht mit einer einzigen Regel beantworten.
Ein fertig gekaufter Versandkarton, auf den nur ein normales DHL-, DPD-, GLS- oder anderes Versandetikett geklebt wird, ist beispielsweise anders zu bewerten als eine Verpackung, die du selbst aus Karton, Klebeband und Füllmaterial zusammensetzt.

Auch ein eigener bedruckter Produktkarton und die neutrale Versandverpackung außen können zwei getrennte Verpackungen mit unterschiedlichen Pflichten sein.
Unser Assistent fragt deshalb deinen konkreten Verpackungsaufbau Schritt für Schritt ab.

Muss ich für den Versand in andere EU-Länder etwas beachten?

Ja. Eine deutsche Registrierung bei LUCID gilt nicht automatisch für alle anderen EU-Staaten.
Wenn du direkt an Endkunden in Frankreich, Österreich, Italien oder andere EU-Länder versendest, können dort zusätzliche Registrierungs-, EPR-, Melde- oder Bevollmächtigtenpflichten entstehen.
Wähle im PPWR Check einfach die Länder aus, in die du versendest.

PPWR-Check · Stand 12.08.2026, Nachmittags-Update

Verpackungs-Check für Händler

Beantworte ein paar einfache Fragen. Danach siehst du, was du tun musst und welche Punkte du noch prüfen solltest.

Wichtig: „Kleinunternehmer“ nach § 19 UStG ist hier keine Befreiung. Die PPWR kennt aber an einzelnen Stellen eine besondere Kleinstunternehmens-Ausnahme (< 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme).
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